Informationen

Einführung eines Entnahmefensters

Seit dem 28.04.2023 hat das Land Hessen ein neues Fischereigesetz heraus gegeben, das seit diesem Zeitpunkt gültig ist. Damit ist Hessen das zweite Land innerhalb Deutschland das ein Entnahmefenster für bestimmte Fischarten eingeführt hat. Da das Entnahmefenster nach §2 des Fischereigesetzes eine wesentliche Änderung ist, möchten wir es hier im Verein bekannt geben. Danach ist ein Fisch welcher das Mindestmaß unterschreitet oder das Maximalmaß überschreitet umgehend und schonend zurückzusetzen. Folgende Fischarten sind davon betroffen Aal, Äsche, Forelle, Barbe, Hecht, Karpfen (Wildform), Nase, Rotfeder und Schleie. Der Zander hat nur ein Mindestmaß und auch keine Schonzeit weil er als gebietsfremde Art gilt.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.